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Berufshaftpflichtversicherung für plastische ChirurgenInformationen zum Thema Berufshaftpflicht
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Für plastische Chirurgen ist es sehr schwer eine entsprechende Berufshaftpflicht zu bekommen. Kommen dann eventuelle Tätigkeiten wie nicht medizinisch indizierte Behandlungen wie Brustvergrösserungen und Brustverkleinerungen hinzu oder Faceliftings gibt es kaum noch Versicherer die das Risiko zeichnen möchten.
Wenn Sie dann als plastischer Chirurg eventuell sogar noch im Ausland tätig sind, schliessen sich plötzlich die Türen bei den Versicherern für Berufshaftpflichtversicherungen. Hier individuelle Lösungen zu finden, darin sehen wir unsere Aufgabe. Gerne werden wir uns bemühen Ihnen den passenden Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung zu ermöglichen, so dass Fettabsaugungen, Faltenbehandlungen usw. wieder versicherbar sind. Setzen Sie sich einfach mit uns unverbindlich in Verbindung: Angebotsformular oder kontaktieren Sie uns unter
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