Freiberufler benötigen zur Absicherung möglicher Ansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit keine Berufshaftpflicht. Diese deckt je nach Art der freiberuflichen Tätigkeit alle Personen-Sach-und Vermögensschäden ab. Für bestimmte Freiberufler ist mit der Berufshaftpflicht in der Regel aber nur der Versicherungsschutz für die Vermögensschäden gemeint, zu diesen Freiberuflern zählen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
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